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VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 166 VwGO, § 16 BRAGebO, § 127 S 1 BRAGebO, § 130 BRAGebO, § 63 Abs 1 GKG
Beginn der Ratenzahlung bei Prozeßkostenhilfebewilligung mit Festsetzung von Monatsraten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden - VIII/1 E 5522/84
- VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
Papierfundstellen
- ESVGH 42, 74 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.05.1982 - II B 76/81
Prozeßkostenhilfe - Persönliche Voraussetzung
Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --;… anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11). - BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --;… anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11). - KG, 06.01.1982 - 18 WF 5682/81
Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
Dem Interesse der staatlichen Kostensicherheit ist insoweit ausreichend dadurch Genüge getan, daß der Beginn der Ratenzahlungen -- mit Blick auf § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZPO und § 130 BRAGO -- wie aus dem Tenor ersichtlich für den Fall vorverlegt wird, daß an den beigeordneten Rechtsanwalt tatsächlich ein Vorschuß auf dessen Vergütung aus der Staatskasse geleistet worden ist, bevor der Vergütungsanspruch fällig geworden ist (vgl. BFH a.a.O., u. KG, 06.01.1982 -- 18 WF 5682/81 --, RPfl.
- VGH Hessen, 07.10.1992 - 12 TP 1091/92
Zum Rechtsschutzbedürfnis und maßgeblichen Zeitpunkt für den Antrag auf …
Diesen kostenrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsprozesses ist dadurch Rechnung zu tragen, daß der Beginn der Ratenzahlung auf die reguläre Fälligkeit der Gerichts- und Anwaltskosten und nur für den Fall einer Vorschußleistung der Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt auf diesen Zeitpunkt bestimmt wird (Hess. VGH, 05.03.1991 -- 12 UE 431/90 --, KostRspr. § 120 ZPO Nr. 99).