Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6468
VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90 (https://dejure.org/1991,6468)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.03.1991 - 12 UE 431/90 (https://dejure.org/1991,6468)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. März 1991 - 12 UE 431/90 (https://dejure.org/1991,6468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 166 VwGO, § 16 BRAGebO, § 127 S 1 BRAGebO, § 130 BRAGebO, § 63 Abs 1 GKG
    Beginn der Ratenzahlung bei Prozeßkostenhilfebewilligung mit Festsetzung von Monatsraten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Wiesbaden - VIII/1 E 5522/84
  • VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 74 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.1982 - II B 76/81

    Prozeßkostenhilfe - Persönliche Voraussetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
    Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --; anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11).
  • BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
    Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --; anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11).
  • KG, 06.01.1982 - 18 WF 5682/81
    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90
    Dem Interesse der staatlichen Kostensicherheit ist insoweit ausreichend dadurch Genüge getan, daß der Beginn der Ratenzahlungen -- mit Blick auf § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZPO und § 130 BRAGO -- wie aus dem Tenor ersichtlich für den Fall vorverlegt wird, daß an den beigeordneten Rechtsanwalt tatsächlich ein Vorschuß auf dessen Vergütung aus der Staatskasse geleistet worden ist, bevor der Vergütungsanspruch fällig geworden ist (vgl. BFH a.a.O., u. KG, 06.01.1982 -- 18 WF 5682/81 --, RPfl.
  • VGH Hessen, 07.10.1992 - 12 TP 1091/92

    Zum Rechtsschutzbedürfnis und maßgeblichen Zeitpunkt für den Antrag auf

    Diesen kostenrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsprozesses ist dadurch Rechnung zu tragen, daß der Beginn der Ratenzahlung auf die reguläre Fälligkeit der Gerichts- und Anwaltskosten und nur für den Fall einer Vorschußleistung der Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt auf diesen Zeitpunkt bestimmt wird (Hess. VGH, 05.03.1991 -- 12 UE 431/90 --, KostRspr. § 120 ZPO Nr. 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht